© DAV Hersbruck
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Informationen für Minderjährige

Unter 14 Jahre

Wenn du noch nicht 14 Jahre alt bist, darfst du nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern) oder einer volljährigen Begleitperson bouldern und klettern. Kommst du mit einer Begleitperson, die nicht dein Erziehungsberechtigter ist, brauchst du eine Einverständniserklärung für Begleitpersonen deines/deiner Erziehungsberechtigten.

Zwischen 14 und 17 Jahre

Wenn du 14 - 17 Jahre alt bist, darfst du ohne Aufsichtsperson alleine oder mit Freunden bouldern und klettern, wenn du die Boulder- und Kletterregeln beherrscht und die Einverständniserklärung ab 14 Jahren mitbringst.

Teilnahme an Kletterkursen

Wenn du einen Kletterkurs oder eine andere Veranstaltung der DAV Sektion Hersbruck gebucht hast, brauchst du eine Einverständniserklärung für Gruppenveranstaltungen eines Erziehungsberechtigten (Eltern) oder eine Einverständniserklärung für Kindergeburtstage.

Schulen und Vereine

Wenn du mit deiner Schule, deinem Verein oder einer anderen Organisation zum bouldern oder klettern kommst, erledigen deine Lehrer oder deine Gruppenleiter alles für dich, egal wie alt du bist.

Wenn du noch nicht selbständig bouldern bzw. klettern kannst, dann komm in einen unserer Kurse.

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